IVD: Es braucht viel Pragmatismus beim Wohnungsbau
Im ersten Quartal des Jahres 2022 wurden insgesamt 92.507 neue Wohnungen genehmigt, das sind 3,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser sank um 3,3 Prozent. Bei Einfamilienhäusern kam es zu einer Senkung um 26,2 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern um eine Erhöhung von 12,5 Prozent. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:
„Die heute veröffentlichten Baugenehmigungszahlen sind lediglich eine Momentaufnahme. Der Ukraine-Krieg, stark steigende Baukosten, Lieferkettenprobleme, Arbeitskräftemangel und fehlende Förderkulissen werden sich in den nächsten Wochen noch stärker auf den Wohnungsbau auswirken. Es ist zu erwarten, dass die Baugenehmigungszahlen sinken werden.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, braucht es schnell pragmatische und unkomplizierte Maßnahmen der Bundesregierung. Es gibt viele Konkrete Vorschläge, wie Bauen einfacher und schneller funktionieren kann. Ein Beispiel ist das Thema Verdichtung und Umnutzung. Der Gesetzgeber könnte den Kommunen die Option geben, ihre Bebauungspläne im Hinblick auf die Grundflächen- und Geschossflächenzahl selbst zu ändern. Hierzu könnte in der Baunutzungsordnung eine entsprechende Regel aufgenommen werden, nach welcher die Grundflächen- und Geschossflächenzahl pauschal um Faktor X und Y angehoben werden können. Das kostet kein Steuergeld und gibt den Kommunen die Flexibilität, dort Wohnraum zu schaffen, wo er dringend benötigt wird.“
Hintergrund: Viele Bebauungspläne sind zu einem Zeitpunkt erstellt worden, als noch nicht absehbar war, wie sich die Umgebung entwickelt. Die Bebauungspläne sind daher häufig nicht mehr zeitgemäß. Anpassungen wären sehr aufwendig und könnten den Wohnungsbau so über mehrere Jahre verzögern.
Berlin, 18. Mai 2022
Gesetzentwürfe zur CO2-Verteilung und zum kommunalen Vorkaufsrecht bremsen Wohnungsbau und Klimaschutz aus
Das Bundeskabinett wird sich heute mit Gesetzentwürfen zur Aufteilung der CO2-Kosten und zum kommunalen Vorkaufsrecht befassen. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:
„Wir sehen keinen Bedarf für ein kommunales Vorkaufsrecht oder eine Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter. Ganz im Gegenteil: Statt Impulse zu setzen, bremsen die Gesetzentwürfe den Wohnungsbau zusätzlich aus und leisten keinen Beitrag zu mehr Klimaschutz.
Die Lenkungswirkung des CO2-Verteilungsgesetzes läuft ins Leere, wenn derjenige, der die Energie verbraucht und somit für die Emissionen verantwortlich ist, entlastet wird. Das Ziel des Gesetzentwurfs, den Vermieter durch die Belastung zu einer Sanierung zu bewegen, wird letztlich nicht erreicht. Die zu erwartenden CO2-Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den hohen Sanierungskosten. Das einzige Verhalten, das auf Seiten des Vermieters provoziert werden könnte, wäre eine Auswahl der künftigen Mietparteien im Hinblick auf das zu erwartende Nutzungsverhalten. Für Familien, kranke und ältere Menschen wäre das von Nachteil. Trotz dieses gravierenden Webfehlers ist das vorgeschlagene Stufenmodell immer noch besser als eine pauschale Teilung, wie sie ursprünglich vorgesehen war.
Der Gesetzentwurf zur Regelung des kommunalen Vorkaufsrechts ist ohne Nutzen. Die Mieter sind bereits durch das weitreichende Mietrecht, an das private wie kommunale Vermieter gleichermaßen gebunden sind, vor Mieterhöhung und Kündigung geschützt. Angesichts sinkender Baufertigstellungszahlen und trüber Prognosen sollten die finanziellen Mittel, die für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts eingesetzt würden, in den Bau neuer Wohnungen investiert werden. Neubau ist dringend nötig, wenn die Bundesregierung ihre Zielvorgabe von 400.000 Wohnungen pro Jahr erreichen will.“
Pressemitteilung vom 25. Mai 2022
Quelle: IVD – Verband